Wohn-Riester
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Mit dem Wohn-Riester können Bauherren bald an staatliche Zuschüsse fürs Eigenheim kommen: Geld, das im Rahmen der Riester-Förderung angespart wurde, soll der Finanzierung des Eigenheims dienen können - ob für Neubau oder Kauf.Inhaltsverzeichnis |
Wer den Wohn-Riester nutzen kann
Nach langer Diskussion sind dazu Regelungen vom Bundeskabinett verabschiedet worden, die rückwirkend zum 1. Januar 2008 gelten sollen. Damit will der Staat nach der Abschaffung der Eigenheimzulage einen neuen Anreiz für den Eigenheimerwerb und mietfreies Wohnen im Alter schaffen: den so genannten Wohn-Riester, der - offiziell formuliert - mit dem „Eigenheimrentengesetz“ Wirklichkeit wird. Bauherren können das Geld aus dem Riester-Vertrag in das Eigenkapital einfließen lassen, oder sie nutzen es zur Tilgung des Baudarlehens.
Voraussetzung ist, dass das Wohneigentum selbst genutzt wird und sich in Deutschland befindet. Für Bauherren, die hinterher gleich vermieten wollen, kommt der „Wohn-Riester“ also nicht infrage. Und was bei einem späteren Verkauf passiert, ist noch nicht entschieden. Wer selbst einzieht, darf 100 Prozent des mit Riester-Förderung angesparten Betrags entnehmen - egal ob der Vertrag ein Fondssparplan, eine klassische Rentenversicherung oder eine fondsgebundene Rente ist, erläutert der Verband der Privaten Bausparkassen in Berlin.
Die Bausparkassen wollen schon bald eine Art "Riester-Bausparvertrag" anbieten, der sowohl in der Ansparphase wie in der Darlehensphase so hoch gefördert wird wie eine klassische Riester-Rente. Die Hürde ist hoch: Für eine Entnahme müssen zunächst einmal 15.000 Euro im Vertrag angespart sein.
Wohnförderkonto
Um die Förderung zu nutzen, soll es ein sogenanntes fiktives Wohnförderkonto geben. Auf diesem Konto wird nicht wirklich Geld eingezahlt - es werden lediglich die in der Immobilie gebundenen, geförderten Beträge erfasst und zur Besteuerung herangezogen. Wenn zum Beispiel 24.000 Euro gefördertes Kapital auf dem fiktiven Konto sind und man die fiktive Auszahlung auf 20 Jahre streckt, wären das 1200 Euro pro Jahr. Diese würden im Normallfall als Rente ausgezahlt, sie sind aber bereits in das Eigenheim geflossen. So sind die 1200 Euro jährlich dann bei der Steuer anzugeben.
Auch die Tilgung von Darlehen soll auf dem neuen Weg gefördert werden. Dabei werden die Tilgungsbeiträge auf dem Wohnförderkonto erfasst und wie Sparbeiträge zur Riester-Rente behandelt. Über die üblichen Förderungssätze verringert sich der monatliche Eigenbeitrag, der an die Bank zurückgezahlt werden muss. Beim Punkt Tilgung werden die Planungen der Regierung schon jetzt für all jene aktuell, die ein konkretes Bauvorhaben verfolgen. Denn auch wenn wohl erst im Herbst mit konkreten Umsetzungen zu rechnen ist: Wer jetzt in den Verhandlungen mit seiner Bank steht, sollte sich die Riester-Fähigkeit der Tilgung schriftlich zusichern lassen.
Riester-Rente weiter besparen
Wer nach der Geldentnahme weiter von der Riester-Förderung profitieren will, zahlt den erforderlichen Mindesteigenbeitrag später weiter. Er kann den Vertrag also genauso nutzen wie vor der Geldentnahme, erläutert die Initiative Altersvorsorge macht Schule in Berlin. Sie wird von der Bundesregierung und der Deutschen Rentenversicherung getragen. Mit Eintritt in das Rentenalter steht dann neben dem Wohneigentum auch noch die Geldrente zur Verfügung.
Siehe auch
- Steuerfreie Extras
- Elterngeld
- Kindergeld
- Kinderzuschlag
- Landeserziehungsgeld Bayern
- Taschengeld
- Taschengeldparagraph
- Düsseldorfer Tabelle
Weblinks
Informationen des BundesfinanzministeriumsKategorien: Geld | Recht


