Wenn Kinder ein Abonnement abschließen
Aus wiki.familieninsel.de
Wenn Kinder ein Abonnement abschließen, prüfen Eltern die Forderungen besser in Ruhe. Das gilt auch dann, wenn der Internet-Anbieter für das kostenpflichtige Abo mit dem Einschalten eines Inkasso-Büros oder einem Gerichtsverfahren droht.Darauf weist der Verein Internet-ABC in Düsseldorf hin. Bevor sie irgendeine Rechnung bezahlen, sollten Eltern sich über die rechtlichen Grundlagen informieren, empfehlen die Experten.
Unter-Siebenjährige beispielsweise können grundsätzlich keine wirksamen Rechtsgeschäfte tätigen. 7- bis 17-Jährige können nur mit Zustimmung der Sorgeberechtigten Geschäfte abschließen, erläutert der Verein. Daher gilt: Haben die Eltern dem Vertrag nicht zugestimmt, ist er unwirksam.
Zwar regelt der sogenannte Taschengeldparagraf 110 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dass bei kleineren Rechtsgeschäften sozusagen generell eine Einwilligung der Eltern besteht. Dadurch ist es möglich, dass Kinder zum Beispiel Süßigkeiten im Laden zu kaufen. Der Taschengeldparagraf greift aber nicht bei größeren Geschäften oder wenn eine dauerhafte Zahlungsbindung besteht, wie das bei einem Abo der Fall ist.
In solchen Fällen bleibe der Vertrag mit Minderjährigen so lange "schwebend unwirksam", bis die Eltern eingewilligt haben. Verweigern die Eltern diese, könne der Anbieter kein Geld verlangen. Die Erziehungsberechtigten sollten ihm dann mitteilen, dass kein Vertrag zustande gekommen ist, rät der Verein.
Zusätzlich sollten sie den Widerruf des Vertrages erklären und ihn wegen Irrtums anfechten. Danach gelte es, ein dickes Fell zu beweisen und weitere Drohbriefe zu ignorieren. Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid im Briefkasten liegt, sollten Eltern einen Anwalt einschalten.
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