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Verspätungsgebühr

Aus wiki.familieninsel.de

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Eine Gemeinde darf eine Verspätungsgebühr verlangen, wenn Eltern ein Kind nicht rechtzeitig aus dem Kindergarten abholen. Das entschied das Verwaltungsgericht Gießen in einem Urteil.

Nach dem Richterspruch gilt dies jedenfalls, wenn die Eltern keine ausreichenden Entschuldigungsgründe nennen können (Az.: 8 E 1490/07). Das Gericht wies mit seinem in der "Zeitschrift für Landes- und Kommunalrecht" veröffentlichten Urteil die Klage eines Elternpaares ab. Die Kläger hatten sich dagegen gewandt, zehn Euro Verspätungsgebühr zahlen zu müssen. Sie hatten ihr Kind elf Minuten nach dem offiziellen Ende der Betreuungszeit abgeholt.

Die Satzung der Gemeinde sah bei einer Verspätung für jede angefangene Viertelstunde eine Gebühr von zehn Euro vor. Die Eltern werteten dies als unzulässige Strafgebühr.

Sie fanden jedoch vor dem Verwaltungsgericht mit diesem Einwand kein Gehör. Die Richter betonten vielmehr, da die Kinderbetreuung subventioniert werde, müsse die Allgemeinheit nicht auch noch für "Zusatzleistungen" aufkommen.

Siehe auch

Quelle

dpa