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Unterhaltsvorschuss

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Zahlt der Vater keinen Unterhalt, springt der Staat ein und zahlt Unterhaltsvorschuss.
Zahlt der Vater keinen Unterhalt, springt der Staat ein und zahlt Unterhaltsvorschuss.
Unterhaltsvorschuss erhalten allein erziehende Mütter oder Väter bis zu sechs Jahre lang, wenn das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und der Unterhalt vom anderen Elternteil ausbleibt.

Bis zum fünften Lebensjahr des Kindes gibt es 125 Euro, danach bis zum Ende des elften Lebensjahr 168 Euro.

Siehe auch

Quelle

Main-Post