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Unterhaltspflicht

Aus wiki.familieninsel.de

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Die Unterhaltspflicht für ein minderjähriges Kind hat Vorrang vor anderen Belangen des Unterhaltspflichtigen. Das geht aus einem Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts in Saarbrücken hervor.


Kindeswohl geht vor

So muss ein Vater notfalls einschneidende Veränderungen in seiner eigenen Lebensgestaltung in Kauf nehmen, um seine Unterhaltspflicht in vollem Umfang erfüllen zu können (Az.: 9 WF 8/08).

In dem Fall lehnte das Gericht den Antrag eines Vaters auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ab. Der Mann wollte eine Herabsetzung seiner monatlichen Unterhaltszahlungen erreichen. Zur Begründung machte er geltend, bei der Berechnung des Unterhalts seien bisher die Kosten für Fahrten zu seiner derzeitigen Ehefrau am Wochenende nicht berücksichtigt. Das Kind stammte aus einer früheren Verbindung und wohnte an einem dritten Ort.

Wegen einer schweren Krankheit bezog der Mann eine Erwerbsminderungsrente und hatte keine weiteren Einkünfte. Er machte geltend, nur an seinem derzeitigen Wohnort sei die notwendige ärztliche Versorgung gewährleistet. Dem hielten die Richter entgegen, die Fahrtkosten seien unverhältnismäßig. Es sei dem Mann zuzumuten, mit seiner Ehefrau einen gemeinsamen Wohnsitz zu haben.

Die Entscheidung des Klägers, eine Wochenend-Ehe zu führen, dürfe nicht zulasten seines minderjährigen Kindes gehen. Notfalls müsse er seine private Lebensgestaltung so ändern, dass beide Eheleute eine gemeinsame Wohnung beziehen könnten.

Siehe auch

Quelle

dpa