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Umgang mit den Enkeln

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Spaß im Schnee: Viele Großeltern genießen die Stunden mit ihren Enkeln. Zu sehr verwöhnen sollten sie die Kleinen aber nicht. (Bild: dpa/tmn)
Spaß im Schnee: Viele Großeltern genießen die Stunden mit ihren Enkeln. Zu sehr verwöhnen sollten sie die Kleinen aber nicht. (Bild: dpa/tmn)
Es ist eine ganz besondere Beziehung: Großeltern und Enkelkinder hängen oft eng aneinander. Auch wenn die Kinder ungestüm und manchmal anstrengend sind, freuen sich viele Großeltern über jeden Kontakt. Der Umgang mit den Enkeln ist aber nicht immer einfach.

Inhaltsverzeichnis

Regeln beachten

Denn verwöhnen Oma und Opa die Kleinen zu sehr, kommt es schnell zum Streit mit den Eltern. Dieses Problem gibt es in vielen Familien. Deshalb sollten Großeltern bestimmte Regeln beachten. Sonst könne es im schlimmsten Fall zu einem Zerwürfnis kommen, und dann sieht man seine Enkelkinder gar nicht mehr, sagt Ralf Martin, Leiter der Jugend- und Familienberatung der Arbeiterwohlfahrt Berlin.

Wichtig sei zunächst, dass Großeltern die Eltern als die Hauptverantwortlichen in der Erziehung der Enkel anerkennen. „Regeln, die die Eltern aufstellen, dürfen nicht bewusst unterlaufen werden“, rät Martin. So müsse zwar nicht jede Kleinigkeit abgesprochen werden. „Dennoch kann es hilfreich sein, sich über die Regeln der Eltern zu informieren, damit in grundsätzlichen Fragen Klarheit herrscht.“

Ausnahmen nur im Ausnahmefall

Wer die Regeln kennt und seinem Enkelkind dennoch Ausnahmen gewährt, kann Ärger bekommen. „Zuerst macht man dem Kind zwar eine große Freude, indem man ihm zum Beispiel die eigentlich verbotenen Süßigkeiten gibt“, sagt Hans Dusolt, Leiter der Caritas-Beratungsstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche und Familien in München. Doch mittel- und langfristig werde das Kind unter diesen Regelverstößen leiden, weil sie zu Konflikten zwischen Eltern und Großeltern führen, in deren Mittelpunkt die Kinder stehen.

„Hinzu kommt, dass Kinder Klarheit und Grenzen brauchen, das gibt ihnen eine gewisse Sicherheit“, erklärt Dusolt. Wenn die Regeln der Eltern jedoch gebrochen werden, wissen die Kinder nicht mehr, an was oder wem sie sich orientieren sollen. Sie fragen sich: „Woran soll ich mich halten, wenn offenbar selbst Mama und Papa Blödsinn reden?“

Wer mit den Regeln überhaupt nicht einverstanden ist, sollte die Eltern direkt darauf ansprechen, rät Dusolt: „So kann man vielleicht Ausnahmeregelungen aushandeln wie «Bei Euch darf das Kind gar kein Fernsehen schauen, bei uns maximal eine halbe Stunde»“. Diese Regeln müssten von beiden Seiten akzeptiert werden. „Dann hat das Kind kein Problem damit - es muss aber klar sein, dass die unterschiedlichen Regeln an unterschiedlichen Orten gelten.“

Großeltern haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind

Problematischer wird es, wenn sich die Eltern trennen. „Dabei sollten die Großeltern nicht Partei ergreifen und vor allem für das Kind da sein“, rät Martin. „Wer bei Streitigkeiten der Eltern nur seine Tochter oder seinen Sohn unterstützt, kann bei einer Trennung den Kontakt zu seinem Enkelkind ganz verlieren.“

Lassen sich familiäre Zerwürfnisse nicht abwenden, müssen Großeltern nicht auf ihr Enkelkind verzichten. „Großeltern haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, so lange es dem Wohl des Kindes nicht schadet“ erklärt Eva Becker, Fachanwältin für Familienrecht aus Berlin. Dieses Recht könnten sie vor Gericht einfordern. „Die Gerichte entscheiden individuell, wie oft und wie lange die Großeltern ihr Enkelkind sehen dürfen.“ Das sei abhängig von der Enge der bisherigen Bindung.

Literaturtipp

Hans Dusolt: Oma und Opa können helfen: Was Großeltern bei Trennung oder Scheidung tun können. Beltz, ISBN-13: 978-3-407-22876-5, 12,90 Euro; Miriam Stoppard: Das Großeltern-Buch. Der Ratgeber für eine ganz besondere Beziehung. Dorling Kindersley, ISBN-13: 978-3-831-01210-7, 12,95 Euro

Siehe auch

Quelle

dpa