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Umgang mit Feuerwerkskörpern

Aus wiki.familieninsel.de

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Eltern tun gut daran, ihren Kindern vor Silvester noch einmal die nötige Vorsicht im Umgang mit Feuerwerkskörpern und Knallern einzuschärfen. Denn für eventuelle Brandschäden sind sie zumindest zum Teil mitverantwortlich.

Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln hervor, auf das der Deutsche Anwaltverein in Berlin hinweist (Az.: 11 U 126/99). Demnach trifft Eltern unter Umständen eine Teilschuld, wenn sie ihrer Tochter die Wohnung für eine Silvesterparty hinterlassen und ein Gast mit Feuerwerk einen Schaden verursacht.

In dem Fall feierte eine 18-jährige Tochter in Abwesenheit ihrer Eltern den Jahreswechsel. Einer der jugendlichen Gäste entzündete mehrere Feuerwerkskörper. Eine der Leuchtraketen war defekt - aber niemand bemerkte, dass die Rakete weiter glühte und ein Feuer entfachte, erläutern die Anwälte. Es entstand erheblicher Sachschaden. Die Eltern verlangten von dem Gast Schadenersatz.

Das Gericht gab den Eltern Recht, kürzte ihren Anspruch aber um ein Drittel: Die Tochter sei für das Entstehen des Brandes mitverantwortlich, und eine Teilschuld könne auch den Eltern angelastet werden. Die Tochter hätte nur dann sorgfältig genug gehandelt, wenn sie nach dem Abbrennen der Feuerwerkskörper nachgesehen hätte, ob auch wirklich alle erloschen seien.

Siehe auch

Quelle

dpa