Tagesmutter
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Eine Tagesmutter kann Säuglinge, Kleinkinder sowie Kindergarten und Schulkinder flexibel und individuell betreuen und wird daher immer wichtiger im Bereich der Kinderbetreuung und Tagespflege. Eine eigenständige berufliche Ausbildung gibt es nicht.
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Vorteile
Eine Tagesmutter ist nicht einfach ein Babysitter für ein paar Stunden am Tag. Sie wirkt an der Erziehung mit und hat wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung.
Die Vorteile, die eigenen Kinder bei einer Tagesmutter unterzubringen, liegen auf der Hand. Da die Gruppen ziemlich klein sind (aus mehr als fünf Kinder im ungefähr gleichen Alter Ihres eigenen Sprösslings sollte die Gruppe nicht bestehen) hat die Tagesmutter die Möglichkeit, sich i
Voraussetzung
Wer in der Kindertagespflege tätig sein möchte, braucht seit Oktober 2005 eine Erlaubnis des Jugendamts. Sie befugt dazu, bis zu fünf fremde Kinder außerhalb ihrer Wohnung mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt oder länger als drei Monate zu betreuen. Die Erlaubnis ist auf fünf Jahre befristet und wird vom Jugendamt nach einer Prüfung erteilt.
Qualifizierung
Um ihre Eignung zu beweisen, müssen die werdenden Tagesmütter-/väter an qualifizierenden Fortbildungen und Lehrgängen teilnehmen. Diese werden beispielsweise von Jugendämtern, Tageselternvereinen, Familienbildungsstätten, Volkshochschulen und anderen Erwachsenenbildungseinrichtungen angeboten. Ferner benötigt das Jugendamt weitere Nachweise wie das polizeiliche Führungszeugnis.
Grundvoraussetzungen für die Eignung als Tagesmutter
- eine glaubhafte Motivation zur Betreuung, Bildung und Erziehung.
- Erfahrung und Freude im Umgang mit Kindern
- liebevoller Kontakt mit Kindern und Verzicht auf körperliche und seelische Gewaltanwendung
- persönliche Merkmale (physische und psychische Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Organisationsfähigkeit, Kooperationsfähigkeit und Ausgeglichenheit)
- fachliche Merkmale (Bereitschaft zur aktiven Auseinandersetzung mit Fachfragen, zur Kooperation mit der Fachbegleitung, mit anderen Fachprofessionen und anderen Tagespflegepersonen sowie die Bereitschaft zur Entwicklung eines professionellen Profils).
- räumliche Voraussetzungen (Ausschluss von offensichtlichen räumlichen und sozialen Gefahrenpotenzialen: Sicherheit, Hygiene, ausreichend Platz für Spiel- und Bewegungs-, Ruhe- und Rückzugsmöglichkeiten, angenehme Atmosphäre, entwicklungsförderndes Spielmaterial, evtl. Spielplätze oder Freiflächen in erreichbarer Nähe)
Wie finde ich eine gute Tagesmutter (Checkliste)
- Für welche Zeitdauer und in welchem Umfang benötige ich eine Betreuung für mein Kind?
- Hat die Tagesmutter Einfühlungsvermögen und Sensibilität für die Bedürfnisse meines Kindes?
- Fördert die Tagesmutter mein Kind bei der Entwicklung zu einer eigenständigen Persönlichkeit?
- Bin ich mir sicher, dass eine liebevolle Betreuung erfolgt?
- Wie ist die Kindergruppe zusammengesetzt (Alter, Geschlecht usw.)?
- Sind die Räumlichkeiten so eingerichtet, dass sich mein Kind dort wohlfühlt?
- Ist ausreichend altersgemäßes Spielzeug vorhanden?
- Welche Möglichkeiten gibt es, um draußen zu spielen?
- Liegen Schule, Kindergarten, Spielplatz, Waldgelände oder Parkanlagen in der Nähe, gibt es Gelegenheit für Kontakte mit anderen Kindern in der Nachbarschaft?
- Habe ich den Eindruck, dass die Tagesmutter offen über ihre Erziehungsziele mit den Eltern spricht, auch wenn es einmal Unstimmigkeiten gibt?
Was kostet eine Tagesmutter
Tagesmütter werden privat von den Eltern der betreuten Kinder bezahlt, vom Staat oder von beiden.
Wie hoch der Eigenbeitrag der Eltern für öffentlich geförderte Kindertagespflege ist, hängt vom Einkommen der Eltern oder des erziehungsberechtigten Elternteils ab. Dabei wird auch berücksichtigt, wie viele Stunden am Tag oder in der Woche das Kind betreut wird. Genauere Informationen gibt das zuständige Jugendamt.
Bei der privat finanzierten Kindertagespflege wird die Höhe der Bezahlung zwischen Eltern und Tagesmutter frei vereinbart. Die Stundensätze liegen zwischen 2 und in Großstaädten auch 7 Euro pro Stunde. Entscheidend ist unter anderem auch, welche Leistungen in dieser Vergütung enthalten sind, wie beispielsweise die Verpflegung des Kindes.
Als Richtwert für das Honorar einer Tagesmutter empfiehlt der Tagesmütter-Bundesverband für Kinderbetreuung in Tagespflege einen Stundensatz in Höhe von 5,50 Euro. Darin sind alle Kosten enthalten, auch die Kosten für Ernährung des Tageskindes und die Sozialversicherungsbeiträge für die Tagesmutter.
Erhält eine Tagesmutter das Betreuungsgeld von privater Seite, muss sie diese Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit versteuern. Dabei geht es um den Betrag, der die steuerfreie Betriebskostenpauschale übersteigt. Beihilfen für Tagesmütter, die von Jugendämtern vermittelt werden, sind steuerfrei, wenn nicht mehr als fünf Kinder gleichzeitig betreut werden. Voraussetzung ist auch, dass die Tagesmutter das Geld direkt vom Jugendamt erhält.
Tagesmütter müssen Steuern zahlen
Auch vom Staat bezahlte Tagesmütter müssen ab Januar 2009 - wie private schon länger - Steuern zahlen. Zugleich wird aber die steuerfreie Betriebskostenpauschale auf monatlich 300 Euro pro Kind angehoben. Bis zu einem Gesamteinkommen von 355 Euro pro Monat besteht für verheiratete Tagesmütter weiter die Möglichkeit, über den Ehemann kostenlos krankenversichert zu sein. Bei Betreuung von bis zu fünf Kindern gelten Tagesmütter als «nebenberuflich Selbstständige». Dadurch ergibt sich in der gesetzlichen Krankenversicherung bei einem Gesamteinkommen zwischen 355 Euro und 828 Euro pro Monat ein Krankenversicherungsbeitrag von rund 120 Euro im Monat statt 250 Euro. Der reduzierte Krankenversicherungsbeitrag wird Tagesmüttern zudem vom Jugendamt zur Hälfte erstattet.
Steuerliche Vergünstigungen
Beruftstätige können Sie Ihre Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen. Dafür gelten folgende Voraussetzungen: Die Eltern müssen berufstätig (ein "Mini-Job" reicht nicht aus), Eltern sind in der Ausbildung, krank oder behindert.
Auch die Kosten für eine Tagesmutter, die als "Mini-Jobberin" angestellt ist, sind für berufstätige Eltern von der Steuer absetzbar.
Bei der Steuererklärung ist zu berücksichtigen:
- Welche Kinderbetreuungskosten lassen sich in der Einkommenssteuererklärung anrechnen?
- Haben sich Änderungen ergeben (Nachfrage beim Finanzamt oder Steuerberater/in)?
- Liegen die einzureichenden Belege vor, z. B. Rechnungen der Tagesmutter?
- Bei einer Zuwendung durch ihren Arbeitgeber sollte geklärt werden, welche Steuervergünstigungen für Kinderbetreuungskosten möglich sind.
Kontaktadressen
Stadt Würzburg:
- Tagesmütter-Initiative. Ansprechpartnerin: Monika Nagler, Tel.: (0931) 62953.
- Paritätischer Wohlfahrtsverband. Ansprechpartnerin: Ursula Baur-Alletsee, Tel.: (0931) 55972
- Fachbereich Jugend und Familie. Ansprechpartnerin: Claudia Ebert, Tel.: (0931) 373750
Landkreis Würzburg:
- Amt für Jugend und Familie im Landkreis Würzburg. Ansprechpartnerin: Ursula Boerdlein, Tel.: 0931 8003 398; E-mail: u.boerdlein@lra-wue.bayern.de und Susanne Forster, Tel.: (0931) 8003 387; E-mail: s.forster@lra-wue.bayern.de
Landkreis Rhön-Grabfeld:
- Pflegekinderfachdienst. Ansprechpartner: Jugendamtsleiter Jürgen Marschall, Tel.: (09771) 94469
Landkreis Bad Kissingen:
- Frauen-Netzwerk Bad Kissingen. Tel.: (0971) 699381
Stadt Schweinfurt:
- Fachdienst Tagespflege. Ansprechpartnerin: Marie-Luise Brönner, Tel.: (09721) 172433
Landkreis Kitzingen:
- Landratsamt Kitzingen. Ansprechpartner: Werner Niksch, Tel.: (09321) 9285111
Landkreis Main-Spessart:
- Landratsamt Main-Spessart. Ansprechpartnerin: Andrea Sendelbach, Tel.: (09353) 906922
Landkreis Hassberge:
- Landratsamt Hassberge, Jugendamt. Ansprechpartnerin: Adelinde Friedrich/Christl Brückner, Tel.: (09521) 27179/(09521) 27184
Landkreis Main-Tauber:
- Tagesmütterverein. Ansprechpartnerin: Reinhilde Farrenkopf, Tel.: (09341) 825595
Schweinfurt: Die gfi gGmbH Schweinfurt betreibt in Zusammenarbeit mit der Stadt Schweinfurt und dem Jugendamt Schweinfurt eine Koordinierungsstelle für Tagespflegepersonen. Außerdem führt die gfi gGmbH die Qualifizierung zur Tagespflegeperson mit einem Zertifikat des Tagesmütterverbandes durch. Ansprechpartnerin ist Marie-Luise Brönner, (09721) 1724-33. Es können sich sowohl interessierte Eltern als auch Personen melden, die als Kinderfrau oder Tagesmutter tätig sein möchten. Termine nach Vereinbarung.
Siehe auch
- Kinderförderungsgesetz
- Verspätungsgebühr
- Kinderkrippe
- Kindergarten
- Kinderhort
- Oma-Opa-Leihdienst
- Babysitter
- Kupschacker-Betreuter Spielplatz
- Ring für Familiendienstleistung
- Bücherbabys


