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Steuerfreie Extras

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Übernimmt der Chef die Kindergartenbeiträge, bleiben diese steuerfrei.
Übernimmt der Chef die Kindergartenbeiträge, bleiben diese steuerfrei.
"Steuerfreie Extras" im Arbeitsvertrag freuen nicht nur Mitarbeiter. Sie haben auch für den Chef Vorteile. Zum einen sind sie ein Instrument, Fachkräfte zu binden. Darauf weist der Verlag für die Deutsche Wirtschaft in Bonn hin.

Viele Ingenieure, IT-Techniker oder Physiker schauen bei der Stellensuche genau auf die Extras, die ein Arbeitgeber bietet. Dazu kann der Betriebskindergarten genauso gehören wie das Benzingeld. Übernimmt der Arbeitgeber die Kindergartenbeiträge (oder das Honorar für die Tagesmutter), sind diese zweckgebundenen Zahlungen für beide Seiten steuer- und sozialabgabenfrei. Gewährt der Arbeitgeber Personalrabatte fallen bis zu einer Höchstgrenze von 1080 Euro im Jahr keine Steuern dafür an.

Anders ist es bei der Hort-Betreuung von Schulkindern: Die ist steuerpflichtig. Benzingutscheine wiederum sind steuerfrei. Dabei gilt allerdings wie bei anderen Warengutscheinen eine Höchstgrenze von 40 Euro.

Angebote zur Weiterbildung sind für Arbeitgeber steuerfrei, wenn sie eindeutig der Qualifizierung des Mitarbeiters für seine Arbeit dienen. Als Extras sind auch Betriebsfeiern oder vergleichbare Veranstaltungen zu sehen: Zwei pro Jahr sind für den Arbeitgeber gleichfalls steuerfrei, so der Fachverlag.

Und für den Jahresurlau - sofern er der Erholung dient - kann der Arbeitgeber 156 Euro für seinen Angestellten, 104 EUro für dessen Ehepartner sowie 52 Euro für jedes Kind quais als echte Lohnerhöhung drauf legen - wie bei allen geldwerten Vorteilen fallen dafür lediglich 25 Prozent Steuern an.

Siehe auch

Quelle

dpa