Spielzeugrichtlinie
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Für Kinderspielzeug soll ab 2011 in der EU eine neue EU-Spielzeugrichtlinie gelten. Die am 18. Juni 2009 vom EU-Parlament beschlossene Überarbeitung soll die jetzige 20 Jahre alte Richtlinie ablösen.
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Mehr Verbote
Künftig sollen bei der Herstellung von Spielzeug - egal ob Teddybären, Autos oder Puppen - Stoffe verboten werden, die im Verdacht stehen, Krebs zu erregen, oder das Erbgut zu schädigen. Auch Allergieauslösende Duftstoffe, Schwermetalle und gefährliche Chemikalien sollen tabu sein.
Bessere Warnhinweise
Außerdem sollen die Warnhinweise auf den Verpackungen verbessert werden. Strengere Vorschriften gelten auch für Einzelteile, die Kleinkinder verschlucken können. Das zuvor heftig umstrittene Überraschungs-Ei bleibt den Kindern erhalten. Die Richtlinie wird voraussichtlich 2011 in den 27 EU-Staaten in Kraft treten und für importiertes und in der EU produziertes Spielzeug gelten.
Kritik an der EU-Richtlinie
Verbraucherschutzorganisationen kritisieren auch die neue Richtlinie. Die hierin festgesetzten Grenzwerte für giftige Inhaltsstoffe schützten die Gesundheit nicht ausreichend.
Außerdem fehle eine vorgeschriebene Produktprüfung durch unabhängige Institute. Für einen solchen „Spielzeug-TÜV“ hatten sich die Bundesregierung und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eingesetzt.


