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Sorgerecht für Single-Väter

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Unverheiratete Väter bekommen mehr Rechte bei der Sorge um ihr Kind.
Unverheiratete Väter bekommen mehr Rechte bei der Sorge um ihr Kind.
Single-Väter müssen ein besseres Sorgerecht für ihre Kinder bekommen, als dies derzeit in Deutschland der Fall ist. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 3. Dezember 2009 entschieden.


Inhaltsverzeichnis

Väter werden diskriminiert

Nach bisher geltender Rechtslage können in Deutschland Single-Väter ihre Kinder nur mit dem Einverständnis der Mutter sehen. Damit werden sie nach Ansicht des Gerichtshofes aber diskriminiert. Deutschland muss das Gesetz jetzt also nachbessern.

Geklagt hatte der unverheiratete Vater einer 14-Jährigen aus dem Kölner Raum. Der 45-jährige Kläger macht das Diskriminierungsverbot und einen Verstoß gegen die Achtung des Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention geltend. Der Mann lebt seit 1998 von der Mutter getrennt, damals war das Mädchen drei Jahre alt. Seine Forderung nach einem gemeinsamen Sorgerecht hatte das Kölner Oberlandesgericht 2003 zurück gewiesen.

Die Sicht des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht hat 2003 das Veto der Mütter und den Status der Väter festgeschrieben mit der Begründung, dass durch eine klare Entscheidung ständiger Streit zwischen Mutter und Vater vermieden würde. Doch die Verfassungsrichter haben gleichzeitig den Gesetzgeber aufgefordert, diesen Zustand zu überprüfen.

In einer Stellungnahme vor dem Straßburger Gerichtshof im vergangenen Jahr hatte die Bundesregierung geltend gemacht, dass das Einverständnis der Mutter für die Gewährung eines gemeinsamen Sorgerechts notwendig sei, um den Schutz des Kindes zu gewährleisten.

Die Rechtslage in Europa

In den meisten Ländern Europas gilt dagegen ein gemeinsames Sorgerecht. Nur in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein haben Mütter ein Vetorecht gegenüber dem Recht der Väter. Bei ehelichen Kindern ist die Rechtslage klar: In der Regel gilt das gemeinsame Sorgerecht.

Siehe auch

Quelle

dpa