Schulobstgesetz
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Das Schulobst-Programm kann kommen. Der Bundesrat ließ das Gesetz für kostenloses Obst und Gemüse an Schulen – kurz Schulobstgesetz - am 18.09.2009 nach langem Streit passieren. Die Länder sollen die EU-Mittel von 20 Millionen Euro mit rund 18 Millionen Euro mitfinanzieren, allerdings auf freiwilliger Basis.
Und da liegt die Crux: Nicht alle Länder wollen sich an dem von der EU beschlossenen Programm beteiligen, das die Ernährung von Jugendlichen verbessern soll. In ihrem Land sei der Ernährungssituation ausreichend gut, ist eines der Argumente, mit denen sich die manche der zuständigen Minister aus der Verantwortung – und dem Bezahlen – ziehen.
Einführen – aber nicht unbedingt flächendeckend - wollen das Schulobstprogamm im Frühjahr Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. In Sachsen und Thüringen wird die Entscheidung nach der Konstituierung der neuen Landtage fallen. In Brandenburg berät man sich noch.


