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Schulgeld

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Schulgeld für private und kirchliche Einrichtungen sind ab Januar 2009 nach Abzug von Beherbergungs-, Betreuungs-, und Verpflegungskosten zu 30 Prozent als Sonderausgabe abzugsfähig. Es gilt aber ein Höchstbetrag von 5000 Euro. Um den auszuschöpfen, müssten Eltern also 16 666 Euro im Jahr zahlen. Das soll auch für Schulen im Ausland gelten, wenn sie zu einem anerkannten Abschluss führen. Erstmals sind auch Entgelte an berufsbildende Ergänzungsschulen abziehbar.

Siehe auch

Quelle

dpa