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Schüler-Unfallversicherung

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Schulunfall
Schulunfall
In der Schüler-Unfallversicherung sind Kinder in Tageseinrichtungen, Schüler und Schülerinnen von allgemein- und berufsbildenden Schulen sowie Studierende versichert. Analog dazu sind mit der Bezeichnung Schule auch Tageseinrichtungen und Hochschulen gemeint.

In der Schüler-Unfallversicherung ist jeder Unfall meldepflichtig, der eine ärztliche Behandlung nach sich zieht - gleichgültig, ob er sich in der Bildungseinrichtung ereignet ( Schulunfall) oder auf dem Weg zwischen der Wohnung und der Schule (Schulwegeunfall).

Siehe auch

Weblinks

  • Offizielle Seite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung