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Paare ohne Trauschein

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Immer mehr Paare leben ohne Trauschein zusammen.
Immer mehr Paare leben ohne Trauschein zusammen.
Paare ohne Trauschein verzichten zwar oft ganz bewusst, auf die gesetzliche Bildung, sie sollten aber trotzdem einige Regelungen treffen, um im Notfall füreinander da sein zu können. Wichtig ist vor allem eine Vorsorge- oder Betreuungsvollmacht.


Inhaltsverzeichnis

Immer mehr heiraten nicht

Seit 1996 wuchs die Zahl der nichtehelichen Lebensgemeinschaften um ein gutes Drittel (plus 34 Prozent). Das zeigen die aktuellen Ergebnisse des Mikrozensus 2007, der größten jährlichen Haushaltsbefragung in Europa. Die Statistiker zählen dabei nur nichteheliche Lebensgemeinschaften zwischen Männern und Frauen.

Unverheiratet zusammenlebende Paare sind in der Regel jünger als verheiratete. Frauen, die in nichtehelichen Lebenspartnerschaften lebten, waren 2007 durchschnittlich 37,7 Jahre alt, Männer 40,3 Jahre. Sie waren damit deutlich jünger als Ehefrauen (52,1 Jahre) und Ehemänner (54,9 Jahre).

Bei gut zwei Dritteln der Paare wohnten keine Kinder im Haushalt. 28 Prozent der nichtehelichen Lebensgemeinschaften zogen mindestens ein minderjähriges Kind groß. Nicht immer sind beide Partner in nichtehelichen Lebensgemeinschaften ledig: Bei 40 Prozent war zumindest ein Partner noch verheiratet, geschieden oder verwitwet.

Unverheiratet zusammenlebende Paare sind öfter berufstätig. In 61 Prozent der Fälle arbeiteten beide Partner, meist sogar in Vollzeit. Auch wenn minderjährige Kinder groß zu ziehen waren, gingen in der Mehrheit der nichtehelichen Lebensgemeinschaften beide Partner arbeiten, dann allerdings überwiegend in der "klassischen Rollenverteilung" mit in Vollzeit tätigem Vater und teilzeit- arbeitender Mutter.

Rechtlich gesehen Fremde

Rechtlich sind diese Lebensgemeinschaften nicht ganz unproblematisch. Hat der eine Partner einen Unfall, kann sich der andere sonst nicht um ihn kümmern, erklärte Eva Becker, Anwältin für Familienrecht aus Berlin, denn: Nur ein Angehöriger hat im Krankenhaus das Recht, zu einem Patienten vorgelassen zu werden. Und auch nur er bekommt Auskunft vom Arzt.

In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind die Partner rechtlich gesehen Fremde, erläutert Becker. Sie stehen sich in den meisten Fällen wie jeder x-beliebige Passant gegenüber. Nichtsdestotrotz leben immer mehr Menschen ohne Trauschein zusammen. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden gab es im Jahr 2004 rund 2,4 Millionen nichteheliche Lebensgemeinschaften, das sind 34 Prozent mehr als 1996.

Vorsorge für Unfälle

Damit der Partner im Notfall an Geld herankommt, sollten sich unverheiratete Paare für diese Situation eine Kontenvollmacht ausstellen. Denn braucht etwa nach einem Unfall der eine vielleicht dringend Geld, um Sachen zu regeln, kann er ohne Vollmacht nicht an das Geld des anderen.

Im Falle einer Trennung

Doch auch für den Fall der Trennung sorgen unverheiratete Paare besser vor - insbesondere dann, wenn einer der beiden beruflich zurücksteckt, um die Hausarbeit oder die Kindererziehung zu übernehmen. Laut Statistischem Bundesamt zogen 28 Prozent der nichtehelichen Lebensgemeinschaften mindestens ein minderjähriges Kind groß. Häufig arbeiteten dabei zwar beide Elternteile, allerdings überwiegend in der klassischen Rollenverteilung mit einem vollzeitbeschäftigten Vater und einer Mutter mit Teilzeitjob.

Kommt es dann zur Trennung, steht Müttern nach dem Gesetz in der Regel nur in den ersten drei Lebensjahren des Kindes Unterhalt zu. Deshalb sollte man sich überlegen, ob das bei einer klassischen Rollenverteilung angemessen ist oder ob man nicht besser einen wirtschaftlichen Ausgleich vereinbart.

Probleme beim Hauskauf

Schwierig kann es auch werden, wenn einer ein Haus kauft, der andere dort einzieht und sich an Reparaturen beteiligt. Zwar habe ein Partner dann nach einer Trennung unter Umständen Ansprüche. Das gelte aber nur, wenn es sich um größere Zuwendungen handelte. Was eine größere Zuwendung ist, muss man dann abwägen. Das ist eine sehr unsichere Rechtsposition, warnt Becker. Besser sei, in solchen Fällen vertraglich zu regeln, dass der Partner prozentual Miteigentümer wird.

Siehe auch

Quelle

dpa