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Mutterschaftsgeld

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Vor und nach der Geburt bekommt die Mutter entweder Mutterschaftsgeld oder einmalig 210 Euro.
Vor und nach der Geburt bekommt die Mutter entweder Mutterschaftsgeld oder einmalig 210 Euro.
Mutterschaftsgeld erhält eine werdende Mutter in Höhe von bis zu 13 Euro am Tag während der Mutterschutzfrist von sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Entbindung. Mutterschaftsgeld wird beim Antrag auf Elterngeld verrechnet, so dass die Mutter meist erst ab dem dritten Monat Elterngeld erhält.

Für geringfügig beschäftigte Frauen, privat, familien- oder nicht versicherte Frauen gibt es vom Bundesversicherungsamt einmalig 210 Euro Unterstützung.

Das Mutterschaftsgeld wird gegebenfalls ergänzt durch einen Arbeitgeberzuschuss, so dass die Mutter in dieser Zeit auf ein Einkommen in Höhe des bisherigen durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelts kommen kann.

Mehr Infos gibt es bei der zuständigen Krankenkasse.

Siehe auch

Quelle

Main-Post