Mutter-Kind-Kur
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Die Mutter-Kind-Kur wird als medizinische Leistung von den Krankenkassen finanziert. Die Kur geht über drei Wochen. Auf dem Programm stehen Einzel- oder Gruppengespräche, Bewegungsprogramme, verschiedene Entspannungsübungen, Ernährungsberatung und vielen Aktionen mehr. Bei medizinischer Notwendigkeit besteht die Möglichkeit einer Verlängerung.
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Gründe
Die häufigsten Erkrankungen, mit denen Mütter auf diese Kur geschickt werden sind, Erkrankungen des Bewegungsapparates, Psychosomatische Erkrankungen wie Burn-Out, Anpassungsschwierigkeiten und Depressionen. Mütter können alleine (ohne Kinder) fahren oder die Maßnahme zusammen mit den Kindern durchführen.
Bei der Mütterkur / Mutter-Kind-Kur wird unterschieden zwischen Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen. Bei Vorsorgemaßnahmen geht es um die Beseitigung und Verminderung von Gesundheitsstörungen, die Beeinflussung von sogenannten Risikofaktoren, wie zum Beispiel Übergewicht und Bewegungsmangel, und um Lebensstiländerungen, um Krankheiten zu vermeiden. Mit Rehabilitationsmaßnahmen soll möglichst eine vollständige Beseitigung der Erkrankung erreicht, oder Ersatzstrategien erlernt werden, um die täglichen Aktivitäten wahrnehmen zu können damit eine aktive Teilhabe am Leben möglichst uneingeschränkt möglich ist.
Kind als Begleitung
Kinder können in zwei Fällen auf die Mutter-Kind-Kur mitgenommen werden: 1. Das Kind muss selbst behandlungsbedürftig sein. Die Behandlungsbedürftigkeit muss im ärztlichen Attest belegt werden. 2. Das Kind hat zuhause keine Betreuung oder würde unter der Trennung von der Mutter zu sehr leiden.
Auf Rezept
Für Mutter-Kind-Kuren ist ein ärztliches Attest und ein Antrag bei der Krankenkasse notwendig. Es gibt verschiedene Hotlines, über die Sie Informationen erhalten können (0800 2 23 23 73 oder 0180 140 0 140). Auf den Homepages unter den Links finden Sie die Antrags- und Attestformulare, auch zum ausdrucken. Die Atteste für Ihre Kinder stellt in der Regel Ihr Kinderarzt aus. Sollte Ihr Kind nicht bei einem Kinderarzt sein, werden die Atteste auch vom Hausarzt oder Facharzt ausgestellt.
Im Attest müssen alle Belastungen, Erkrankungen, Beschwerden und bisherige Therapien aufgeführt sein. Je aussagekräftiger und ausführlicher Ihre Unterlagen sind, desto wahrscheinlicher ist die Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Zur Beurteilung Ihrer gesundheitlichen Situation ist es also ausschlaggebend, wie ausführlich Ihre Krankheitsgeschichte beschrieben ist.
Bei der Antragstellung helfen auch die Beratungsstellen bei vielen Wohlfahrtsverbänden, beispielsweise Caritas oder Diakonie. Adressen finden Sie auf den beiden Homepages.
Nach §10 des Bundesurlaubsgesetz dürfen Maßnahmen zur medizinischen Vorsorge und Rehabilitation nicht auf den Urlaub angerechnet werden.
Siehe auch
Weblinks
- Offizielle Seite des Müttergenesungswerks
- Offizielle Seite der Katholischen Arbeitsgemeinschaft Müttergenesung
- Website des Deutschen Caritasverbandes
- Website der Diakonie, Bundesverband


