KoKis
Aus wiki.familieninsel.de
Die KoKis sollen insbesondere den Schutzauftrag nach §8a des SGB VIII wahrnehmen. Laut Gesetz sind KoKis eingebunden in ein Netzwerk an Familienhilfen und Jugendhilfe, welche die Jugendämter vorhalten und zu Zusammenarbeit mit Schulen, öffentlichen Stellen, Jugendhilfeplanern verpflichtet.
KoKis sollen vor allem präventiv arbeiten, frühzeitig Hilfe anbieten und so Inobhutnahme von bedrohten Kindern vermeiden helfen. Sie sollen Kinderschutz-Netzwerke aufbauen, koordinieren und steuern, interdisziplinäre Zusammenarbeit für potentiell oder akut gefährdete Familien verbessern, niedigschwellige Angebote der Hilfe vorhalten und die Standardisierung im Kinderschutz vorantreiben.
Dabei arbeiten KoKis familienbezogen und sind außerdem verantwortlich für die Schulung von Multiplikatoren.
Um landesweit einheitliches Arbeiten zu erreichen, werden die Mitarbeiter durch das Landesjugendamt Bayern eigens qualifiziert.
Die Einrichtung von KoKis wird vom Freitstaat Bayern 16 360 Euro proPlanstelle und Jahr finanziell gefördert.


