Kinderzuschlag
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Kinderzuschlag erhalten Eltern, die kein ALG II (Arbeitslosengeld II) oder Hartz IV bekommen, also für Ihren eigenen Unterhalt selbst aufkommen, aber nicht genug Geld haben, damit es auch für ihre Kinder reicht. Seit 1. Oktober 2008 liegt die Mindesteinkommensgrenze ab der man den Zuschlag erhält für Elternpaare bei 900 Euro, für Alleinerziehende bei 600 Euro. Gleichzeitig dürfen Einkommen und Vermögen aber auch die Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigen. Rund 250 000 Kinder mehr und damit doppelt so viele wie bisher, sollen davon profitieren. Kinderzuschlag von der Familienkasse erhält nicht, wer schon Anspruch auf andere Leistungen wie Arbeitslosenhilfe II, Sozialhilfe oder Sozialgeld hat.
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Antrag auf ALG II
Wer bisher keine staatliche Unterstützung erhält und meint, Anspruch auf Kinderzuschlag zu haben, sollte zuerst beim Sozialamt Antrag auf finanzielle Aufstockung durch ALG II stellen (das kann man auch bekommen, wenn man arbeitet; der Staat stockt das zu niedrige Einkommen dann auf). Denn stellt man Antrag auf Kinderzuschlag und verdient zu wenig dafür, bekommt man einen ablehnenden Bescheid, aber nicht unbedingt den Hinweis, dass man Anspruch auf ALG II hätte.
Antrag auf Kinderzuschlag
Antrag auf Kinderzuschlag muss man wiederum bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit stellen, die auch für das Kindergeld zuständig ist. Bei unveränderten finanziellen Verhältnissen gibt es den Zuschlag maximal drei Jahre lang monatlich mit dem Kindergeld ausgezahlt. Er beträgt höchstenfalls 140 Euro/Monat und richtet sich nach der Höhe des Einkommens.
Siehe auch
- Elterngeld
- Kindergeld
- Landeserziehungsgeld Bayern
- Taschengeld
- Taschengeldparagraph
- Wohn-Riester
- Düsseldorfer Tabelle
- Baukindergeld
- Hartz-IV-Satz für Kinder
- Erbrecht
- Haushaltsplan
- Der Bürgerdialog des Bundesfinanzministeriums
Weblinks
- Antrag auf Kinderzuschlag zum Herunterladen (pdf-Datei)
- Merkblatt Kinderzuschlag (pdf-Datei)
- Kinderzuschlagrechner
Quelle
mainFamilyKategorien: Recht | Geld



