Kinderwagenverbot auf Rolltreppen
Aus wiki.familieninsel.de
Seit 1. Januar 2010 gibt es ganz offiziell ein Kinderwagenverbot auf Rolltreppen. das regelt eine EU-Norm. An immer mehr Rolltreppen prangen inzwischen Piktogramme, die fdarauf hinweisen.Manche Einkaufszentren nähmen es ganz genau und hätten bereits Poller vor die Rolltreppen gebaut, damit keine Kinderwagen mehr hindurch passen, berichtet die Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrift "test".
Die Folgen der EU-Norm
- Droht bei einem Verstoß eine Strafe?
Nein. Denn das Verbot ist kein Gesetz, sondern eine Verordnung.
- Wer haftet bei einem Unfall?
Grundsätzlich gilt, dass derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft, auch die Versicherungspflicht hat. In dem Fall also der Betreiber der Rolltreppe. Kommt es auf der Rolltreppe zu einem Unfall, weil sie nicht ordnungsgemäß funktionierte, haftet der Betreiber. Hat er alle Sicherheitsvorschriften eingehalten, das Kind im Kinderwagen verletzt sich auf der Rolltreppe aber trotzdem, müssten allerdings die Eltern dafür aufkommen.
Auch, wenn Dritte zu Schaden kommen, etwa weil die Eltern den Kinderwagen nicht halten können, müsen wohl künftig die Eltern haften. Denn die Missachtung des Verbotes könnte als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden. Auch, wer mit dem Kinderwagen die Rolltreppe schädigt, muss sich unter Umständen auf Schadenersatz forderungen gefasst machen.
- Zahlt die Schäden meine Versicherung?
Personenschäden auf der Rolltreppe durch den Kinderwagen deckt die private Haftpflichtversicherung ab. Passiert dem Kind bei einem Unfall etwas, springt - falls vorhanden - die private Unfallversicherung ein.
- Ist der Fahrstuuhl als Alternative für Kaufhäuser jetzt Pflicht?
Nein, aus der EU-Norm folgt keine Verpflichtung, Alternativen zur Rolltreppe anzubieten. Legen die Betreiber aber Wert auf die Kunden von morgen, werden sie allerdings selbst für entsprechende Alternativen sorgen.


