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Kinderrechte

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Bei einer Veranstaltung des Aktionsbündnisses "Kinderrechte ins Grundgesetz".
Bei einer Veranstaltung des Aktionsbündnisses "Kinderrechte ins Grundgesetz".
Die Kinderrechte sind Teil der Menschenrechtsschutzsysteme der Vereinten Nationen. Kinderrechte gelten für alle Kinder und sprechen ihnen Schutz-, Versorgungs- und Beteiligungsrechte zu. Der Gedanke, der dahinter steht, ist, dass Kinder eigenständige Persönlichkeiten sind, die respektiert und ernst genommen werden wollen, und keine Objekte, über die Erwachsene entscheiden.


Inhaltsverzeichnis

Die UN-Kinderrechtskonvention

Festgeschrieben sind die Kinderrechte in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN), die am 20. November 1989 von verabschiedet wurde. Diese Konvention ist ein völkerrechtlich verbindliches Vertragswerk, zu dem sich bis heute weltweit 193 Staaten bekannt haben. In Deutschland ist die Kinderrechtskonvention am 5. April 1992 in Kraft getreten.

Die vier Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention

  • Achtung der Kinderrechte und Diskriminierungsverbot (Artikel 2)

Die Kinderrechte gelten für jedes Kind ohne jede Diskriminierung.

  • Kindeswohl (Artikel 3)

Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, ist das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen.

  • Recht auf Leben (Artikel 6)

Die Vertragsstaaten verpflichten sich, jedem Kind in größtmöglichem Umfang das Überleben und die Entwicklung zu gewährleisten.

  • Berücksichtigung des Kindeswillens (Artikel 12)

Kindern wird das Recht auf eigene Meinung wie Meinungsäußerung zugesprochen, die Meinung des Kindes muss bei allen Angelegenheiten, die es betreffen, gehört und angemessen berücksichtigt werden.

Die Kinderrechte in Kürze

Die Kinderrechtskonvention umfasst neben der Präambel 54 Artikel. In Artikel 1 bis 41 geht es um die eigentlichen Kinderrechte. Die übrigen Artikeln regeln die Umsetzung der Konvention in den Vertragsstaaten und enthalten Schlussbestimmungen zum Vertrag.

Die Kinderrechte umfassen im wesentlichen

  • das Recht auf Gleichheit
  • das Recht auf Gesundheit
  • das Recht auf Bildung
  • das Recht auf Spiel und Freizeit
  • das Recht auf freie Meinungsäußerung, Information und Gehör
  • das Recht auf elterliche Fürsorge
  • das Recht auf gewaltfreie Erziehung
  • das Recht auf Schutz vor sexueller und wirtschaftlicher Ausbeutung
  • das Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht
  • das Recht auf Betreuung bei Behinderung

Siehe auch

Weblinks

Quelle

Main-Post, KTK-Bundesverband