Kindergeld
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Kindergeld erhalten Familien für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr und oftmals auch darüber hinaus. Anträge auf Kindergeld werden bei der Familienkasse der regional zuständigen Agentur für Arbeit gestellt.
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Kindergelderhöhung 2010
Das so genannte Wachstumsbeschleunigungsgesetz regelt auch eine Erhöhung des Kindergeldes ab Januar 2010. Die neuen Sätze sind.
- für das erste und zweite Kind: 184 Euro (ab Januar 2010)
- für das dritte Kind: 190 Euro (ab Januar 2010)
- für das vierte und jedes weitere Kind: 215 Euro
Wie getrennte Eltern mehr Kindergeld herausholen können
Mehr Kindergeld kommt heraus, wenn in bestimmten Fällen auf "Zählkinder" Rücksicht genommen wird. das hängt damit zusammen, dass der Kindergeldbetrag für das dritte und vierte Kind höher ist. Wählen die Eltern, als Bezugsberechtigte, die richtige steuerliche Konstellation, zahlt die Familienkasse für dieselben Kinder unter Umständen höhere Sätze.
Den Vorteil nutzen können getrennt lebende Eltern, in deren beider Haushalte Kinder aus verschiedenen Beziehungen leben, erläuterte der Bund der Steuerzahler in Berlin anhand eines Beispiels: Ein Ehepaar hat zwei gemeinsame Kinder. Zwei ältere Kinder des Ehemannes leben bei der leiblichen Mutter, an die auch das Kindergeld für diese Kinder gezahlt wird.
In einem solchen Fall zählen bei der Ehefrau die zwei gemeinsamen Kinder als erstes und zweites Kind. Sie erhält als Kindergeldberechtigte monatlich 2 x 184 Euro = 368 Euro. Der Ehemann würde für diese Kinder mehr Kindergeld erhalten, wenn er zum Kindergeldberechtigten bestimmt wird. Denn bei ihm zählen seine älteren, von ihm getrennt lebenden Kinder als erstes und zweites Kind - als sogenannte Zählkinder, für die er kein Kindergeld bezieht, weil es der Mutter vorrangig zusteht.
Die zwei gemeinsamen jüngeren Kinder zählen als drittes und viertes Kind. Und so könnte er für die gemeinsamen Kinder monatlich 190 Euro und 215 Euro, also insgesamt 405 Euro erhalten - das sind die Sätze für ein drittes und ein viertes Kind.
Online beantragen
Kindergeld lässt sich auch online beantragen. Eltern können den Antrag auf dem Portal der Bundesagentur für Arbeit (BA) aufrufen, am Bildschirm bearbeiten und online verschicken. Darauf weist die BA in Nürnberg hin.
Bisher mussten Kindergeldanträge per Post bei der Familienkasse eingereicht werden. Mit dem Projekt "Kindergeld Online" sollen auch die Chancen auf schnelle Bearbeitung steigen.
Bislang wurden rund 30 Prozent der Anträge wegen unvollständiger Angaben oder fehlender Nachweise erst mit einiger Verzögerung bearbeitet. Nach Angaben der Bundesagentur weist das Programm auf fehlende oder unplausible Angaben hin. Dadurch verringere sich der nachträgliche Bearbeitungsaufwand.
Die online ausgefüllten und übermittelten Anträge müssen aber nochmals ausgedruckt, unterschrieben und an die Familienkassen geschickt werden. Im kommenden Jahr soll das überflüssig werden. Dann soll eine «digitale Signatur» die Unterschrift ersetzen. Der Antrag lässt sich auf diese Weise papierlos stellen.
Kindergeldantrag
Der Antrag auf Kindergeld muss schriftlich gestellt und unterschrieben werden. Dazu sollte man die Vordrucke, die bei der Familienkasse erhältlich sind, benutzen. Beim erstmaligen Antrag steht das Formuular KG 1 zur Verfügung, bei einem Wiederholungsantrag genügt der so genannte Kurzantrag (KG 1k). Die Vordrucke gibt es bei der Familienkasse oder als Internet-Vordruck.
Siehe auch
- Kinderbonus
- Familienleistungsgesetz
- Kinderfreibetrag
- Elterngeld
- Kinderzuschlag
- Landeserziehungsgeld Bayern
- Zuschüsse für Familienferien
- Taschengeld
- Taschengeldparagraph
- Wohn-Riester
- Düsseldorfer Tabelle
- JULEICA-Jugendleiterkarte
- Baukindergeld
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- Ausbildungsfreibetrag
- Haushaltsplan
Weblinks
- Antrag für das Online-Formular
- Infoseite der Agentur für Arbeit
- Antrag auf Kindergeld (pdf-Formular)
- Kurzantrag Kindergeld (pdf-Formular)
- Infos zum Kindergeld
Quelle
mainFamily, dpaKategorien: Recht | Geld


