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Kindergeld

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Kindergeld
Kindergeld
Kindergeld erhalten Familien für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr und oftmals auch darüber hinaus. Anträge auf Kindergeld werden bei der Familienkasse der regional zuständigen Agentur für Arbeit gestellt.


Inhaltsverzeichnis

Kindergelderhöhung 2010

Das so genannte Wachstumsbeschleunigungsgesetz regelt auch eine Erhöhung des Kindergeldes ab Januar 2010. Die neuen Sätze sind.

  • für das erste und zweite Kind: 184 Euro (ab Januar 2010)
  • für das dritte Kind: 190 Euro (ab Januar 2010)
  • für das vierte und jedes weitere Kind: 215 Euro

Online beantragen

Kindergeld lässt sich auch online beantragen. Eltern können den Antrag auf dem Portal der Bundesagentur für Arbeit (BA) aufrufen, am Bildschirm bearbeiten und online verschicken. Darauf weist die BA in Nürnberg hin.

Bisher mussten Kindergeldanträge per Post bei der Familienkasse eingereicht werden. Mit dem Projekt "Kindergeld Online" sollen auch die Chancen auf schnelle Bearbeitung steigen.

Bislang wurden rund 30 Prozent der Anträge wegen unvollständiger Angaben oder fehlender Nachweise erst mit einiger Verzögerung bearbeitet. Nach Angaben der Bundesagentur weist das Programm auf fehlende oder unplausible Angaben hin. Dadurch verringere sich der nachträgliche Bearbeitungsaufwand.

Die online ausgefüllten und übermittelten Anträge müssen aber nochmals ausgedruckt, unterschrieben und an die Familienkassen geschickt werden. Im kommenden Jahr soll das überflüssig werden. Dann soll eine «digitale Signatur» die Unterschrift ersetzen. Der Antrag lässt sich auf diese Weise papierlos stellen.

Kindergeldantrag

Der Antrag auf Kindergeld muss schriftlich gestellt und unterschrieben werden. Dazu sollte man die Vordrucke, die bei der Familienkasse erhältlich sind, benutzen. Beim erstmaligen Antrag steht das Formuular KG 1 zur Verfügung, bei einem Wiederholungsantrag genügt der so genannte Kurzantrag (KG 1k). Die Vordrucke gibt es bei der Familienkasse oder als Internet-Vordruck.

Siehe auch

Weblinks

Quelle

mainFamily, dpa