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Kinderfreibetrag

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Durch den Kinderfreibetrag entstehen dem Staat jährlich 1,6 Millionen Euro Steuermindereinnahmen.
Durch den Kinderfreibetrag entstehen dem Staat jährlich 1,6 Millionen Euro Steuermindereinnahmen.
Steuerzahler haben einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf ein steuerfreies Existenzminimum ihrer Kinder. Dies kann durch Kinderfreibeträge oder die Zahlung von Kindergeld erfolgen.


Ab Januar 2009 steigt das Kindergeld für das erste und zweite Kind auf 164 Euro monatlich, für das dritte Kind auf 170 Euro. Für das vierte und jedes weitere Kind beträgt das Kindergeld 195 Euro. Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt auf 3864 Euro - zusammen mit dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf sind es zusammen 6024 Euro.

Siehe auch

Quelle

dpa