Hebamme
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Nicht nur für Geburtshilfe ist eine Hebamme zuständig, sondern auch für Schwangerschafts-Vorsorgeuntersuchungen. Ist eine Frau schwanger, hat sie ebenso Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen bei der Hebamme wie beim Arzt. Auch nach der Geburt ist die Hebamme, manchmal organisiert in einer Hebammenpraxis, die richtige Ansprechpartnerin. Sie kommt ins Haus und unterstützt die junge Familie beim Baden des Neugeborenen, der Nabelpflege, beim Wickeln, beim Stillen oder der Flaschenernährung oder bei der Rückbildungsgymnastik.
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Art und Umfang der Vorsorgeuntersuchungen
Bei einer regelrecht verlaufenden Schwangerschaft ist die Hebamme befugt alle Vorsorgeuntersuchungen (VU) durchzuführen, vom Feststellen der Schwangerschaft über das Ausstellen des Mutterpasses und Blutentnahmen bis hin zu Ernährungsberatung, *Tasten von Fundusstand, Größe, Lage und Haltung des Kindes.
Treten allerdings Pathologien (= krankhafte Vorgänge und Zustände) auf, ist die Hebamme verpflichtet einen Arzt zuzuziehen oder die Schwangere in die Klinik zu schicken. Hebammen machen außerdem keine Ultraschalluntersuchung. Sie können aber die Herztöne mit Hörrohr oder Dopton hören oder bei Bedarf auch ein CTG (= Herzton-Wehenschreiber) schreiben.
Die Hebammenvorsorge unterscheidet sich von der ärztlichen Vorsorgeuntersuchung meist in der Zeit. Die Geburtshelferinnen rechnen pro Vorsorge mit etwa eine Stunde, Frauen haben also genug Zeit, Fragen zu stellen.
Umfang der Nachsorge
Jede Wöchnerin hat Anspruch auf acht Wochen Hebammennachsorge sowie zwei weitere Besuche in den Monaten danach. Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen.
Alternative Heilmethoden
Außerdem besitzen die meisten Hebammen, neben ihrem Fachwissen, Kenntnisse über alternative Heilmethoden, die nach Bedarf eingesetzt werden können, wie etwa Homöopathie, Akupunktur, Massagen etc.
Häufigkeit
Die Häufigkeit der Vorsorgeuntersuchungen richtet sich nach den Bedürfnissen der Frau und der Notwendigkeit. Sie finden bis zur 30. Schwangerschaftswoche mindestens alle vier Wochen statt, danach alle zwei Wochen, bei Bedarf auch öfter. Auf Wunsch kann die Hebamme die Schwangere auch zu Hause besuchen.
Kosten
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten. Bei privaten Kassen sollten Versicherte bezüglich Kostenübernahme sicherheitshalber nachfragen.
Siehe auch
- Schwangerschaft
- Schwangerschaftstest
- Fruchtwasseruntersuchung
- Ersttrimester-Screening
- PDA
- Fidibus - Hilfe für junge Eltern


