Finanzieller Ausgleich bei Scheidung
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Der finanzielle Ausgleich unter geschiedenen Eheleuten wird grundsätzlich neu geregelt. Der Bundesrat stimmte am 6. März endgültig der vom Bundestag beschlossenen Reform des sogenannten Versorgungsausgleichs zu.
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Mehr Gerechtigkeit
Das Gesetz soll die Verteilung von Renten- und Pensionsansprüchen nach einer Ehescheidung einfacher und gerechter machen. Künftig werden alle erworbenen Ansprüche aus der Rentenversicherung, der Beamtenversorgung, betrieblichen und sonstigen Formen der Altersvorsorge je zur Hälfte geteilt.
Den Versorgungsausgleich gibt es seit 1977, in den neuen Bundesländern seit 1992. Experten sahen allerdings Reformbedarf, weil die Berechnungen - vor allem durch die wachsende Bedeutung privater Zusatzversorgungen - äußerst kompliziert geworden waren. Zudem hatte der Ehepartner, der seinen Beruf für die Familie zurückstellte, häufig finanzielle Nachteile.
Ausnahmeregelungen
Neu eingeführt werden auch einige Ausnahmeregelungen. Während bislang in jedem Fall ein Versorgungsausgleich durchgeführt werden musste, wird darauf künftig verzichtet, wenn beide Ehepartner in etwa die gleichen Ansprüche erworben haben. Bei Ehen, die kürzer als drei Jahre dauerten, findet ein Ausgleich zudem nur dann statt, wenn einer der beiden Partner dies ausdrücklich beantragt. Anders als ursprünglich vorgesehen soll das Gesetz auch für die sogenannte Homo-Ehe gelten.


