login


Familienleistungsgesetz

Aus wiki.familieninsel.de

Wechseln zu: Navigation, Suche
10 Euro bzw. 16 Euro mehr Kindergeld bekommen Familien pro Kind ab 1. Januar 2009.
10 Euro bzw. 16 Euro mehr Kindergeld bekommen Familien pro Kind ab 1. Januar 2009.
Das Familienleistungsgesetz wurde am 15. Oktober 2008 vom Bundeskabinett beschlossen. Mit dem Gesetz sollen, laut Regierung, Familien in Deutschland zukünftig um jährlich mehr als zwei Milliarden Euro entlastet werden.

Alle Familien haben ab dem 1. Januar mehr in der Tasche, erklärte Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ursula von der Leyen. Familien mit vier Kindern werden ab dem 1. Januar allein durch die Erhöhung und Staffelung des Kindergeldes 624 Euro mehr im Jahr zur Verfügung haben.

Berufstätige Eltern profitieren von der verbesserten steuerlichen Absetzbarkeit haushaltsnaher und Familien unterstützender Dienstleistungen. Bedürftige Kinder und Jugendliche erhalten zudem ein Schulbedarfspaket von 100 Euro pro Jahr.

Das Familienleistungsgesetz umfasst

  • Gestaffeltes Kindergeld

Das Kindergeld wird jeweils monatlich für erste und zweite Kinder um 10 Euro auf 164 Euro, für dritte Kinder um 16 Euro auf 170 Euro und für vierte und weitere Kinder um ebenfalls 16 Euro auf 195 Euro angehoben. Familien mit drei Kindern verfügen damit über 432 Euro mehr im Jahr, Familien mit vier Kindern haben 624 Euro mehr.

Mit der Staffelung berücksichtigt die Bundesregierung, dass ein Viertel aller Kinder mit Anspruch auf Kindergeld (4,5 Millionen von insgesamt rund 18 Millionen Kindern und Jugendlichen) in einer Familie mit drei oder mehr Kindern lebt.

  • Familienunterstützende Leistungen:

Die Förderung von familienunterstützenden Dienstleistungen wird deutlich vereinfacht, die Möglichkeiten, diese Leistungen steuerlich geltend zu machen, werden erweitert. Gefördert werden künftig 20 Prozent der Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro (maximal 4.000 Euro) pro Jahr. Sie können von der Steuerschuld abgezogen werden. Mit der Neuregelung werden Aufwendungen in Höhe von bis zu 1.665 Euro monatlich gefördert. Auch wer eine Dienstleistungsagentur beauftragt, kann Geld sparen: berücksichtigt werden statt bisher 3000 Euro bis zu 20.000 Euro.

  • Schulbedarfspaket:

Kinder und Jugendliche aus Familien, die von Hartz IV (SGB II) oder Sozialhilfe (SGB XII) leben, erhalten bis zum Ende der zehnten Klasse jeweils zum Beginn des Schuljahres einen zusätzlichen Betrag von 100 Euro. Damit soll die notwendige Ausstattung mit Schul- und Unterrichtsmaterialien wie Ranzen, Stifte, Hefte etc. sichergestellt werden. Die Behörden vor Ort können sich nachweisen lassen, dass das Geld für Schulmaterial ausgegeben wurde.

Siehe auch

Quelle

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend