Erbrecht
Aus wiki.familieninsel.de
An 1.1.2010 ändert sich das Erbrecht: Angehörige und Hinterbliebene müssen weniger Erbschaftssteuer zahlen, wenn sie in die Steuerklasse II fallen. Das entlastet unter anderem Geschwister, Nichten und Neffen sowie geschiedene Ehepartner des Verstorbenen.Der Eingangssteuersatz für die Angehörigen sinkt von 30 auf 15 Prozent, der Spitzensteuersatz von 50 auf 43 Prozent, erklärt das Deutsche Forum für Erbrecht in München. Die Änderungen sind im so genannten Wachstumsbeschleunigungsgesetz festgelegt. Mit ihm wird die Erbschaftssteuerreform geändert, die Anfang 2009 in Kraft trat.
Der Freibetrag für Erben in der Steuerklasse II wird allerdings nicht erhöht. Steuerfrei bleibt weiterhin nur ein Erbe in Höhe von bis zu 20.000 Euro.
Siehe auch
- Elterngeld
- Kindergeld
- Landeserziehungsgeld Bayern
- Taschengeld
- Taschengeldparagraph
- Wohn-Riester
- Düsseldorfer Tabelle
- Baukindergeld
- Hartz-IV-Satz für Kinder
- Erwachsene Kinder
- Vererben
Quelle
dpaKategorien: Geld | Recht


