Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
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In der Steuererklärung können Alleinerziehende einen sogenannten Entlastungsbetrag geltend machen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das Sie Kindergeld oder den steuerlichen Kinderfreibetrag erhalten.Entsprechende Angaben machen Betroffene bei der Steuererklärung in der Anlage Kind. Der Freibetrag liegt bei 1308 Euro im Jahr und gilt nur für Alleinerziehende, die wirklich allein sind, also ohne Hilfe eines Erwachsenen im Haushalt(wie etwa einem neuen Partner) ein Kind großziehen.


