Elterngeld
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Elterngeld bekommen alle Eltern, deren Kinder nach dem 1. Januar 2007 geboren werden. Anders als beim Erziehungsgeld, das durch das Elterngeld abgelöst wurde, gibt es beim Elterngeld keine Einkommensgrenzen. Grundsätzlich werden monatlich 67 Prozent des durchschnittlichen Nettogehalts der letzten zwölf Monate als Elterngeld gewährt.Antragsteller mit niedrigem Einkommen können von der Geringverdienerkomponente profitieren. Dadurch erhöht sich der Prozentsatz auf bis zu 100 Prozent des Einkommens.
Im Anschluss an das Elterngeld zahlen einige Bundesländer ein Landeserziehungsgeld.
Wieviel Elterngeld eine Familie bekommt
Alle Eltern bekommen mindestens 300 Euro Elterngeld. Diese 300 Euro werden nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet. Maximal werden 1.800 Euro Elterngeld gezahlt. Für Mehrlinge gibt es darüber hinaus 300 Euro je Mehrling Extra-Elterngeld. Eine Familie mit Zwillingen kann so maximal 2.100 Euro Elterngeld pro Monat bekommen.
Bezugsdauer
Beide Elternteile haben zusammen Anspruch auf zwölf Monatsbeträge Elterngeld. Sie haben Anspruch auf zwei weitere Monate, wenn sie für mindestens zwei Monate ihre Erwerbstätigkeit reduzieren. Auf Wunsch der Eltern können die monatlichen Elterngeld-Zahlungen halbiert und so die Auszahlungsmonate verdoppelt werden.
Elterngeld und Steuern
Das Elterngeld wird nicht versteuert, es wird steuer- und abgabenfrei gewährt. Allerdings wird das Elterngeld bei der Ermittlung des persönlichen Steuersatzes als Einkommen berücksichtigt. Durch diese Maßnahme schöpft der Staat einen Teil des gezahlten Elterngeldes über die Steuererklärung wieder ab.
Eltern dürfen nach einem Urteil des Sozialgerichts Dortmund aber ihre Steuerklasse ändern, um mehr Elterngeld zu erhalten (Az.: Do E 940 - 590). Wenn die Eltern eines nach dem 1. Januar 2007 geborenen Kindes vor dessen Geburt die Lohnsteuerklassen geändert haben und die Mutter deswegen ein höheres Nettoeinkommen beziehe, sei auch das Elterngeld nach diesem Wert zu berechnen. Geklagt hatten zwei Mütter aus Hamm und Unna, denen das Versorgungsamt das durch den Steuerklassenwechsel erhöhte Elterngeld nicht zubilligen wollte.
Vorraussetzungen
Anspruch auf Elterngeld hat, wer
- einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,
- mit seinem Kind in einem Haushalt lebt,
- dieses Kind selbst betreut und erzieht,
- keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt (maximal 30 Stunden in der Woche).
Elterngeld beantragen
Das Elterngeld muss rechtzeitig schriftlich beantragt werden. Rückwirkend wird es nur für die letzten drei Lebensmonate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag bei der Elterngeldstelle eingetroffen ist.
Benötigte Unterlagen für den Antrag
- Geburtsbescheinigung des Kindes*
- Nachweise zum Einkommen vor der Geburt*
- Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld
- Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
- Bestätigung der beabsichtigten Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs
- Eigenerklärung der beabsichtigten Arbeitszeit
Die mit *gekennzeichneten Unterlagen müssen in jedem Fall vorgelegt werden. Ob auch die anderen Bescheinigungen und Erklärungen abgegeben werden müssen, hängt von der individuellen Situation des Antragstellers ab.
Der Geschwisterbonus
Das Elterngeld erhöht sich bei kurzer Geburtenfolge. Lebt der/die Antragsteller/in mit zwei Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, oder mit drei oder mehr Kindern, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in einem Haushalt, wird das zustehende Elterngeld um zehn Prozent, mindestens um 75 Euro erhöht.
Die Altersgrenze beträgt bei behinderten Kindern jeweils 14 Jahre. Bei der Zahl der Kinder wird das neu geborene Kind mitgezählt, neu geborene Mehrlinge zählen als ein Kind.
Wo man Elterngeld erhält
Die Antragsformulare erhalten Sie zusammen mit der Geburtsurkunde "Für die Beantragung von Elterngeld" beim Standesamt oder auf Anforderung bei der für Sie zuständigen Regionalstelle des Zentrum Bayern Familie und Soziales. Der Antrag kann auch online gestellt werden.
Wenn die eigenen Kinder Elterngeld bekommen
In vielen Familien laufen Eltern erwachsener Kinder künftig nicht mehr Gefahr, wegen deren Elterngeldbezug das Kindergeld einzubüßen. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e. V. (NVL) in Berlin hin.
Laut NVL haben mehrere Oberfinanzdirektionen die Finanzämter angewiesen, bei der Ermittlung des Kindergeldanspruchs den Elterngeld-Mindestsatz von 300 Euro unberücksichtigt zu lassen. Die Familienkasse streicht das Kindergeld, wenn ein Kind Einkünfte von mehr als 7680 Euro im Jahr hat. Mit der neuen Regelung bleiben also all jene unter der Grenze, die sie mit dem Mindestbezug von 300 Euro überschritten hätten.
In die Summe von 7680 Euro fließen nicht nur das Ausbildungsgehalt sowie Nebeneinkünfte ein. Auch das Elterngeld als sogenannte Lohnersatzleistung wird eingerechnet. In einem Fall, in dem ein Azubi ein Kind hat und neben seinen Einkünften noch Elterngeld bezieht, könnten seine Eltern also den Kindergeldanspruch für das gesamte Jahr einbüßen. Der NVL rät Betroffenen bei Problemen, mit Hinweis auf die Verfügungen der Oberfinanzdirektionen Münster, Frankfurt/Main und Chemnitz Einspruch einzulegen.
Steuerklasse wechseln
Eltern dürfen mit Blick auf das Elterngeld die Steuerklasse so wählen, dass der nach der Geburt betreuende Elternteil vor dem Termin ein möglichst hohes Nettogehalt bezieht. Darauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern in München hin.
Je höher das Gehalt in den zwölf Monaten vor der Geburt, desto höher ist der Anspruch auf Kindergeld, heißt es zur Erläuterung. Sollte das Finanzamt den Wechsel der Steuerklasse nicht anerkennen, sollten Eltern dagegen Widerspruch einlegen.
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen habe in zwei entsprechenden Fällen zugunsten der Eltern entschieden, aber die Revision zugelassen. Auf die beiden Verfahren sollten sich Betroffene berufen (Aktenzeichen: L 13 EG 40/08 und L 13 EG 51/08), auch wenn diese noch nicht abgeschlossen sind.
Siehe auch
- Mutterschaftsgeld
- Zuschüsse für Familienferien
- Familie
- Kindergeld
- Kinderzuschlag
- Festgeld
- Landeserziehungsgeld Bayern
- Taschengeld
- Taschengeldparagraph
- Wohn-Riester
- Düsseldorfer Tabelle
- Baukindergeld
- Haushaltsplan
- Der Bürgerdialog des Bundesfinanzministeriums
- Elterngeld-Studie
Weblinks
- Informationen des Bundesfamilienministeriums zum Elterngeld
- Familienwegweiser zum Elterngeld
- Antrag auf Elterngeld als Download
- Forum für Fragen zum Elterngeld
- Der Elterngeld Ratgeber www.mein-elterngeld.de
Quellen
Main-Post, dpaKategorien: Recht | Geld


