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BAföG

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Gelder nach dem Bundesausbildungsföderungsgesetz - BAföG - bekommen nicht nur Studenten.
Gelder nach dem Bundesausbildungsföderungsgesetz - BAföG - bekommen nicht nur Studenten.
Ob eine Ausbildung nach dem BAföG gefördert werden kann, ist im Wesentlichen von der Beantwortung folgender Fragen abhängig: Ist die Ausbildung förderungsfähig, erfüllt der Auszubildende die Förderungsvoraussetzungen und kann er den Ausbildungsbedarf aus eigenem Vermögen und/oder Einkommen seiner Eltern oder seines Ehegatten nicht selbst decken?

BAföG gibt es nicht nur für das Studium an Hochschulen, sondern auch für den Besuch anderer weiterführender Bildungsstätten.


Inhaltsverzeichnis

Höhere Obergrenzen

Studierende, die jobben und gleichzeitig BAföG bekommen, haben künftig etwas mehr Spielraum. Statt bisher 350 dürfen sie seit Oktober 2008 bis zu 400 Euro pro Monat dazuverdienen, ohne dass es Abzüge beim BAföG gibt. Allerdings gibt es nach wie vor eine Jahresobergrenze: Mehr als 4800 Euro darf das Jobben nicht einbringen. Auch Vermögen von mehr als 5200 Euro führt dazu, dass die Förderung gekürzt wird. Dagegen sind die Fördersätze um zehn Prozent angehoben worden: So erhalten Studierende, die noch bei den Eltern wohnen, jetzt bis zu 414 Euro. Wer zu Hause ausgezogen ist,kann auf 512 Euro kommen. Ist die Miete höher als 146 Euro, ist ein Mietzuschlag möglich.

Maximale Förderhöhe

Die maximale Förderhöhe ist auf 643 Euro gestiegen. BAföG-Bezieher mit einem Kind bekommen zusätzlich 113 Euro monatlich. Für jedes weitere Kind gibt es einen Zuschuss von 85 Euro. Diese Zuschüsse müssen den Angaben zufolge nicht zurückgezahlt werden.

Siehe auch

Weblink

www.das-neue-bafoeg.de

Quelle

dpa