Autokindersitz
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Kinder unter 12 Jahren, die kleiner als 1,50 Meter sind, müssen im Auto mit einem speziellen Autokindersitz gesichert werden. Das schreibt die deutsche Straßenverkehrsordnung vor.Seit dem 8. April 2008 dürfen in ganz Europa nur noch Autokindersitze verwendet werden, die der Prüfnorm ECE-R 44/03 oder ECE-R 44/04 entsprechen. Das sind in der Regel Kindersitze, die nach 1995 hergestellt wurden.
Nach welcher Norm der Kindersitz getestet wurde, steht auf einem kleinen Aufkleber, der an jedem Kindersitz angebracht ist. Die darauf verzeichnete Prüfnummer muss mit einer „03“ oder „04“ beginnen (entspricht ECE-Norm 44-03 oder 44-04). Beginnt die Prüfnummer mit einer „00“, „01“ oder „02“ (entspricht ECE-Norm 44-00, 44-01 oder 44-02), erfüllt der Kindersitz nicht mehr den aktuellen Sicherheitsstandard und darf seit 8. April 2008 nicht mehr verwendet werden. Das schreibt die Änderung der Straßenverkehrsordnung vom 11.05.2006 vor, die eine entsprechende EU-Richtlinie umsetzt.
Wer dennoch einen solchen Sitz verwendet, muss mit einem Verwarnungsgeld von 30 Euro rechnen.
Siehe auch
- Babywippe
- Skihelm
- Babyschlafsack
- Anti-Zecken-Mittel
- Kinderfahrradsitz
- Matschhose
- Kinderzahnbürste
- Biolimonade
- Kinderzahnpasta
- Babyfon
- Kinderhochstuhl
- Kinderpunsch
- Kindermatratze
- Babydrink
- Kinderspielzeug
- Trampolin
- Kinderwagenverbot auf Rolltreppen


