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Ausbildungsfreibetrag

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Sind Kinder noch in Ausbildung und wohnen nicht mehr zu Hause, gibt es den Ausbildungsfreibetrag.
Sind Kinder noch in Ausbildung und wohnen nicht mehr zu Hause, gibt es den Ausbildungsfreibetrag.
Einen Ausbildungsfreibetrag von 924 Euro bekommen Eltern für volljährige Kinder in Schul- und Berufsausbildung, vorausgesetzt diese leben außerhalb des elterlichen Haushalts.

Voraussetzung hierfür ist zudem, dass die Eltern für das betreffende Kind Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhalten. Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben, vermindert sich der Ausbildungsfreibetrag um ein Zwölftel. Außerdem wird der Ausbildungsfreibetrag gekürzt, wenn das Kind ein Einkommen oberhalb des Anrechnungsfreibetrags von 1848 Euro hat und Ausbildungshilfen als Zuschuss aus öffentlichen Mitteln erhält, die die Kostenpauschale von 180 Euro übersteigen. Ein solcher Zuschuss ist etwa das BAföG.

Siehe auch

Quelle

Aspect Online AG