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Übertrittszeugnis

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Vor dem Gang auf die weiterführende Schule gilt es die Hürde "Übertrittszeugnis" zu meistern.
Vor dem Gang auf die weiterführende Schule gilt es die Hürde "Übertrittszeugnis" zu meistern.
Vor dem Gang auf die weiterführende Schule steht das Übertrittszeugnis. Für Viertklässler ist es ein wichtiges Dokument: Denn aus den Noten ergibt sich die Empfehlung für die entsprechende weiterführende Schule.

Doch nicht überall sind die Noten im Übertrittszeugnis gleich wichtig: In der Hälfte der Bundesländer entscheiden letzlich die Eltern, ob ihr Kind auf Haupt-, Realschule oder Gymnasium geht. In den anderen Ländern zählt allein die Entscheidung der Schule. Dort bleibt allerdings noch die Möglichkeit, die ausgesprochene Empfehlung durch Beratungen, Aufnahmeprüfungen oder Probeunterricht zu revidieren. Ein Kind in solchen Fällen allerdings durch Nachhilfe oder gemeinsames Pauken gezielt darauf vorzubereiten, sehen Elternvertreter kritisch.

Inhaltsverzeichnis

Ändern bessere Noten im zweiten Halbjahr die Schulempfehlung?

Meistens nicht. In Nordrhein-Westfalen (NRW), Baden-Württemberg und Bayern, zaählt das Übertrittszeugnis, was danach ist, hat keinerlei Einfluss mehr. In Sachsen kann durch eine Verbesserung des Notendurchschnitts bis Ende des Schuljahres noch eine neue Empfehlung ausgestellt werden, erklärt Gisela Grüneisen vom Landeselternrat Sachsen. Eventuell ist dann aber die Wunschschule schon komplett ausgebucht.

Gibt es andere Wege auf die höhere Schule zu kommen?

Ja, je nach Bundesland. In Nordrhein-Westfalen können Eltern ihr Kind für einen dreitägigen Prognoseunterricht anmelden. Dieser findet während des zweiten Schulhalbjahres statt. Je ein Vertreter des Schulamtes, der weiterführenden Schule und der Grundschule begutachten das Kind. Sind sich alle drei über die Schulempfehlung einig, wird sie verbindlich. Hält einer die höhere Schule für möglich, darf das Kind dorthin wechseln.

In Baden-Württemberg gibt es eine Aufnahmeprüfung. Vorher spricht ein externer Beratungslehrer mit dem Kind über seine Wünsche und macht Tests mit ihm. Danach gibt er in der Klassenkonferenz sein Vorum ab, dem diese aber nicht folgen muss. Wünschen die Eltern trotzdem etwas anderes, bleibt noch der Weg in die Aufnahmeprüfung.

Vorbereiten auf Prüfung/Probeunterricht?

Das macht eigentlich keinen Sinn. Es sei denn, das Kind war längere Zeit krank oder hatte es einen Hänger, weil zum Beispiel die Oma gestorben ist. Auch ein Kind, das im ersten Halbjahr der vierten Klasse schlicht zu faul zum Lernen war, könne man mit elterlicher Unterstützung in die richtige Bahn schubsen.

Haben Schüler aber immer ihre Hausaufgaben gemacht und vor den Arbeiten gelernt und es trotzdem nicht geschafft, empfehlen Elternverbände von Nachhilfe abzusehen haben. Eltern sollten sich dann besser kritisch fragen, ob das Kind die nächsthöhere Schule aus sich heraus schaffen kann oder nicht. Wenn es schon in der vierten Klasse auf ständige Nachhilfe angewiesen war, wird es mit den steigenden Anforderungen in der fünften kaum klarkommen. Auch das Kind selbst sollte in eine solche Entscheidung einbezogen werden. Entscheidet sich ein Kind von selbst dafür, am Probeunterricht teilzunehmen, sollte man das als Chance zu sehen, aber klappt es nicht, auch kein Drama daraus machen. Einfach nämlich ist das "Hintertürchen" für die Schüler nicht. Immerhin werden sie drei Tage lang in einer fremden Schule von fremden Lehrern auf Herz und Nieren geprüft. Das packt nicht jedes Kind.

Siehe auch

Quelle

trab/dpa